Podologiepraxis Milezki & Karahan

Medizinische Behandlungen dürfen weiter durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Podologen weiterhin Diabetiker mit Heilmittelverordnung, Schmerzpatienten und Patienten mit privater ärztlicher Verordnung behandeln dürfen, da die Behandlung bei diesen Patienten medizinisch notwendig ist. Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Infektionskrankheit besteht, müssen der Praxis fernbleiben!

Medizinische Behandlungen dürfen weiter durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Podologen weiterhin Diabetiker mit Heilmittelverordnung, Schmerzpatienten und Patienten mit privater ärztlicher Verordnung behandeln dürfen, da die Behandlung bei diesen Patienten medizinisch notwendig ist. Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Infektionskrankheit besteht, müssen der Praxis fernbleiben!